Wichtige Regelungen für Hundebesitzer in der Brut- und Setzzeit
In der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli gilt in der freien Landschaft eine strikte Anleinpflicht für Hunde. Diese Regelung dient dem Schutz von Wildtieren und deren Nachwuchs während der sensiblen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit.
Die „freie Landschaft“ umfasst alle Flächen des Waldes sowie andere unbebaute Gebiete, einschließlich der dazugehörigen Wege und Gewässer, selbst wenn sie innerhalb bebauter Ortsteile liegen. In dieser Zeit sind Hundebesitzer gesetzlich verpflichtet, ihre Tiere an die Leine zu nehmen, um das Streunen und Wildern zu verhindern.
Der Grund für diese Anleinpflicht ist einfach: Im Frühling wird die freie Landschaft zur Kinderstube vieler Tierarten. Hase und Schwarzwild haben bereits Nachwuchs, während andere Arten hochtragend sind. Diese Tiere sind in ihrer Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt und benötigen besonderen Schutz. Zudem beginnen viele am Boden brütende Vogelarten wie Enten, Gänse, Rebhühner und Kiebitze mit ihrem Brutgeschäft.
Hundebesitzer sind daher aufgerufen, Verantwortung zu übernehmen und ihre Vierbeiner während dieser kritischen Zeit sicher an der Leine zu führen. Streunende oder wildernde Hunde können eine ernsthafte Gefahr für Jungtiere darstellen. Eine Störung durch einen Hund kann dazu führen, dass wildlebende Tiere die Versorgung ihres Nachwuchses einstellen – ein Umstand, der fatale Folgen haben kann.
Wer gegen die Anleinpflicht verstößt, handelt ordnungswidrig gemäß § 33 NWaldLG. Dies gilt sowohl für vorsätzliches als auch fahrlässiges Verhalten. Die Geldbuße kann dabei bis zu 5.000 Euro betragen.