Digitale Lichtbilder in den Behörden ab 01. Mai 2025 verpflichtend
Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. Darauf weist das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hin.
Um bestehende Risiken papierbasierter Lichtbilder, insbesondere durch Manipulation, auszuschließen, werden u.a. für Reisepässe und Personalausweise digitale Lichtbilder ab dem 1. Mai 2025 verpflichtend. Das bedeutet, dass nur noch bis zum 30.04.2025 im Bürgerbüro papierbasierte Lichtbilder bei der Antragstellung dieser Dokumente eingereicht werden können; ab dem 01.05.2025 ist dieses Verfahren unzulässig. Auch selbstgemachte Fotos, Bilder aus Fotokabinen oder Passfotos aus Foto-Apps sind dann nicht mehr zulässig.
Bürgerinnen und Bürger haben zukünftig die Wahl, ob sie ein Lichtbild durch einen hierfür zertifizierten, privaten Fotodienstleister oder auch direkt in der Behörde erstellen lassen.
Zertifizierte, private Fotodienstleister
Das Foto wird vom Fotografen verschlüsselt über das E-Passfoto-System in eine sichere Cloud übertragen. Bei Vorlage des QR-Codes wird es direkt an die zuständigen Behörden sicher und verschlüsselt übermittelt und kann sofort verwendet werden.
Welche Fotostudios oder Märkte zur Erstellung von digitalen Lichtbildern autorisiert sind, können Sie unter diesem Link mit Fotografen in Ihrer Nähe überprüfen:
Bilderfassung in der Behörde
Voraussichtlich ab Juni 2025 wird die Bilderfassung auch direkt im Bürgerbüro möglich sein. Für das erfasste Lichtbild wird voraussichtlich eine Nutzungsgebühr in Höhe von 6,00 € erhoben. Das vor Ort erfasste digitale Lichtbild wird nicht ausgedruckt oder den Antragsteller/innen in anderer Weise zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden zwei Links des Ministeriums des Innern und für Heimat: