Pressemitteilung - Gebäudebrand am 11.10.2025 in Triangel Keine Gesundheitsgefahr für Einsatzkräfte und Bevölkerung
Am 11.10.2025 ist es in der Ortschaft Triangel zum Brand eines Wohngebäudes gekommen. Hierbei waren rund 120 Kräfte im Einsatz.
Erst 2 Tage nach dem Einsatz tauchten Verdachtsmomente dahingehend auf, dass es sich bei der Dacheindeckung um asbesthaltige Zementfaserplatten handeln könnte. Eine daraufhin veranlasste Beprobung, dessen Ergebnis nun vorliegt, hat diese Vermutung bestätigt.
Dies hat bei Einsatzkräften und vereinzelt auch darüber hinaus, d.h. im Umfeld des Brandobjektes, zu Verunsicherung geführt, inwieweit dadurch eine Gefährdungssituation eingetreten sein könnte.
Nach Einholung von fachkundigen Bewertungen unter Beteiligung sowohl des Umweltamtes als auch insbesondere des Gesundheitsamtes des Landkreises Gifhorn ist davon auszugehen, dass bei dieser speziellen Einsatzlage und der Art und Weise der vorgenommenen Brandbekämpfungsmaßnahmen wenn überhaupt, allenfalls eine sehr geringe Freisetzung von Asbestfasern erfolgt sein konnte und auch nur im Gebäude bzw. im nahen Umkreis im Zuge der Öffnung von Dachbereichen durch die Feuerwehr. Ansonsten haben die Platten weder gebrannt noch sind sie geborsten.
Besonders erläutert werden muss an dieser Stelle, dass bei asbesthaltigen Platten eine mögliche Gesundheitsgefahr ohnehin nur im direkten Umfeld besteht und dann auch nur, wenn die Fasern durch Bearbeitung (insbesondere durch Bohren, Sägen mittels Trennscheibe oder Sägeblattes) freigesetzt werden. Nur bei einer mikrofeinen Größe könnte sich überhaupt erst eine Gesundheitsgefahr ergeben.
Da die Feuerwehrkräfte im bzw. am Gebäude mit Atemschutzgeräten agiert haben, sind auch sie nicht gefährdet gewesen. Wie üblich ist die Einsatzbekleidung unmittelbar im Anschluss gereinigt worden. Zusätzlich wird diesmal die technische Ausrüstung der Atemschutzgeräteträger durch eine Fachfirma besonders gereinigt.
An dieser Stelle sei noch erwähnt, dass auch durch (Lösch-)Wasser Staubteile und insbesondere auch etwaige Asbestfasern gebunden und fortgespült wurden.
Hinsichtlich des Asbestes kann somit eine Gesundheitsgefährdung sowohl für die Einsatzkräfte als auch für die Bevölkerung praktisch ausgeschlossen werden.