Start des 4. Bauabschnitts („Ringstraße“ bis Einmündung Hagenriede“) ab Montag, dem 30.06.2025
Engpass durch Ampelschaltung in der Hagenfeldstraße zu erwarten
Die Sanierung der Hauptstraße in Westerbeck (Ortsdurchfahrt der L 289) schreitet planmäßig weiter voran. Nach dem erfolgten Abschluss der Asphaltierungsarbeiten im 3. Bauabschnitt, d.h. zwischen der Einmündung „Im Schönen Winkel“ in nördlicher Richtung bis kurz vor die „Ringstraße“, wird nun ab Montag, dem 30.06.2025 der 4. Bauabschnitt begonnen.
Die Durchführung dieses Abschnitts wird voraussichtlich bis September 2025 andauern.
Dieser erstreckt sich auf der Hauptstraße von der nördlichen Einmündung der „Ringstraße“ bis zur Einmündung der Straße „Hagenriede“. Die „Hagenriede“ bleibt von Norden her erreichbar.
Da somit die nördliche Einmündung in die „Ringstraße“ nicht mehr genutzt werden kann, muss der Verkehr von und nach Grußendorf über die „Hagenfeldstraße“, die Straße „Auf dem Berge“ und die „Ringstraße“ geführt werden.
Die Ortsdurchfahrt bleibt weiterhin für den durchfahrenden LKW-Verkehr gesperrt!
Dies hat im Einzelnen folgende Auswirkungen für nachfolgend genannte Straßen:
- Hagenfeldstraße
- Beidseitiges absolutes Halteverbot
- Einspurige wechselseitige Verkehrsführung mittels Ampelschaltung, weil die Fahrbahn der Hagenfeldstraße unter gleichzeitiger Ausweisung eines gesonderten Streifens für Fußgänger und Radfahrer viel zu schmal für Begegnungsverkehr ist.
- Aufgrund der Länge der Hagenfeldstraße und Freiräumzeiten zwischen den wechselseitigen Grünphasen relativ lange Wartezeiten.
Verkehrsteilnehmer/-innen sollten daher -wenn irgend möglich, diesen Bereich meiden und die großräumige Umleitung nutzen. Ohnehin ist das Befahren der Ortschaft Westerbeck während der Bauphase nur Anliegern und dem Linienverkehr gestattet. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer/-innen ist eine weiträumige Umleitung eingerichtet.
- Auf dem Berge
- Beidseitiges absolutes Halteverbot.
- Ringstraße
- Die Verkehrsführung auf der Ringstraße ab/bis Einmündung „Auf dem Berge“ bleibt grundsätzlich bestehen, d.h.
- Einbahnstraße in südliche Richtung ab Supermarkt bis zum Bokensdorfer Weg
- Friedhofstraße
- Neu ist, dass die Friedhofstraße ab der Einmündung zur Ringstraße als Einbahnstraße in Richtung Hauptstraße eingerichtet wird, weil der zugehörige 3. Abschnitt der Hauptstraße dann freigegeben sein wird (s.o.).
- Lerchenfeld und Feldstraße
- Beide Straßen werden Einbahnstraße in südliche Richtung, also in Richtung Friedhofstraße, um zu vermeiden, dass der innerörtliche Verkehr bedingt durch erwartete Ampelstaus in nördliche Richtung diese Straßen nutzt, um einen möglichen zeitlichen Vorteil zu erlangen.
- Torfplatz – zugänglich aber hinter Torfwerk Kunze in Richtung Kanal gesperrt
- Die Straße „Torfplatz“ (Bereich Moorbahn/Schützenheim/Firmen Euflor/Stender/Mulch-Möhle) ist vorübergehend über die Straße „Am Hagen“ sowie über einen geschotterten Weg westlich hinter der Streuobstwiese erreichbar.
- Achtung! Eine Weiterfahrt auf der Straße „Torfplatz“ in nordöstlicher Richtung (Elbeseitenkanal / Grußendorf) ist nur bis zum Torfwerk Kunze und nicht darüber hinaus möglich. Die Straße ist von da an in nordöstlicher Richtung durch eine Barriere gesperrt.
- Hauptstraße
- Die Hauptstraße bleibt im Abschnitt von der Einmündung „Friedhofstraße“ in südliche Richtung bis zur Kreuzung am Supermarkt auch weiterhin Einbahnstraße.
Parkplatzsituation
Falls nötig, stehen für Anwohner/-innen Parkmöglichkeiten auf dem alten Sportplatz neben dem Rathaus zur Verfügung.
Müllentsorgung
Wegen der Müllentsorgung in den gesperrten bzw. mit Ampelschaltung versehenen Abschnitten erhalten die Anwohner/-innen direkte Hinweise per Wurfzettel durch die ausführende Baufirma.
Bauablauf und künftige Änderungen
Über den künftigen Bauverlauf und etwaig notwendige Veränderungen der Situation vor Ort werden wir an dieser Stelle auch weiterhin informieren.