Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Die niedersächsischen Gewerbebehörden erheben nach der Ver-ordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO) entsprechende Gebühren.
Für das Reisegewerbe richtet sich die Gebührenhöhe gemäß Tarifnummer 40.1.19.5 der Anlage zu § 1 Abs. 1 AllGO „nach Zeitaufwand“.
Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)
Gebühr: 125,00 EUR
Vorkasse: nein