Wissenswertes
Ihr Finanzamt übersendet Ihnen aufgrund Ihrer Datenübermittlung und vorangegangener Prüfung einen neuen sogenannten Grundsteuermessbescheid.
Dieser wird auch der Gemeinde automatisch übermittelt und dient dieser dann als Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer.
Die Festsetzung per Grundsteuerbescheid durch Ihre Gemeinde erfolgt erstmals für das Kalenderjahr 2025 – bis dahin erfolgt eine Steuerfestsetzung noch aufgrund der bisherigen Bemessungsgrundlagen.