Hundeanmeldung
Informationen
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.
Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der Gemeinde Sassenburg durchgeführt wird.
Informationen zum Hunderegister Niedersachsen
An wen muss ich mich wenden?
Frau Yvonne Wehrhahn: Detailseite
Gemeinde Sassenburg
Fachbereich III - Zentrale Dienste
Steuern, Abgaben, Arbeitssicherheit
Bokensdorfer Weg 12
38524 Sassenburg
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis über die theoretische Sachkunde
- Nachweis über die praktische Sachkunde
- Nachweis über die Haftpflichtversicherung
- Nachweis über die Registrierung im Niedersächsischen Hunderegister
- Nachweis über die Einstufung der Gefährlichkeit des Hundes
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 13,50 - 23,50 EUR
Vorkasse: nein
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)