NEWS
Baugrundstück in einem Mischgebiet in der Ortschaft Triangel
veröffentlicht: am 20.04.2022 Wirtschaft und Bauen20.04.2022 bis 08.06.2022
In der Ortschaft Triangel steht aktuell eine freie Baufläche in einem Bebauungsplangebiet mit der Nutzungsart „Mischgebiet“ (§ 6 BauNVO) für eine gewerbliche Nutzung zur Verfügung.
Informationen zum Grundstück
- Gemarkung Triangel, Flur 1, Flurstück 3/26
- die Gesamtfläche beträgt rd. 2.490 m²
- Bebauungsplan „Am Triangeler Kreisel“
https://www.sassenburg.de/fileadmin/eigene_Dateien/pdf/Bauamt/
Bebauungsplan_Am_Triangeler_Kreisel__Triangel.pdf - Maßgebliche bauliche Vorgaben (Weiteres ist dem B-Plan zu entnehmen)
- Mischgebiet
- eingeschossige Bauweise
- Grundflächenzahl = 0,6
- offene Bauweise
- ausgeschlossen sind Einzelhandelsbetriebe und Vergnügungsstätten
Kaufen Sie
- ab einem Mindestgebot von 45,00 €/m²
- unbürokratisch
- vollerschlossen
Entscheidungskriterien der Gemeinde:
- Art der geplanten gewerblichen Nutzung in Bezug auf die vorhandene Umgebung. Wie fügen sich die geplante gewerbliche Nutzung sowie der geplante Baukörper in die Umgebung ein?
- Höhe des Kaufpreisangebotes
Interessante Standortdaten
- der Gewerbesteuerhebesatz beträgt nur 400 v.H.
- Kurze Wege (jeweils rd. 15 km) zum VW-Werk Wolfsburg und zur Autobahn A 39
- Innerhalb des Wirtschaftsdreiecks Braunschweig – Wolfsburg – Gifhorn
- in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs Triangel (Stundentakt nach BS und UE)
Fördermöglichkeiten
In der Gemeinde Sassenburg können kleine und mittlere Unternehmen über die sogenannte KMU-Förderung bei Vorliegen der Voraussetzungen tlw. erhebliche Zuschüsse für
- die Neugründung,
- die Erweiterung oder
- die Schaffung neuer bzw. die Sicherung bisheriger Arbeitsplätze erhalten.
Die Gemeinde Sassenburg und der Landkreis Gifhorn stellen hierfür die Kofinanzierung sicher.
Bei Interesse
Bitte senden Sie uns bis spätestens zum 03.06.2022 Ihren Kaufpreisvorschlag und ein aussagekräftiges „Gewerbe-Nutzungs-Konzept“ mit detaillierten Planungsunterlagen postalisch oder an untenstehende E-Mailadresse zu. Gehen Sie dabei auch auf die oben genannten Entscheidungskriterien der Gemeinde ein und erläutern Sie insbesondere, warum sich Ihr Vorhaben baulich und nutzungs-/bedarfsmäßig in die vorhandene Umgebung einfügt.
Allgemeiner Hinweis:
Kosten für Ihnen durch Ihr Angebot entstehende Aufwendungen werden nicht erstattet.
Bei Fragen wenden Sie sich gern an Herrn Bürgermeister Jochen Koslowski unter 05371 / 688-88 oder Herrn Fachbereichsleiter Jörg Wolpers unter 05371 / 688-66, bzw. senden Sie eine E-Mail an gemeindeverwaltung(at)sassenburg.de.