NEWS
Grabmalkontrolle
veröffentlicht: am 25.04.2023 Rathaus und BürgerserviceNach der Unfallverhütungsvorschrift „Friedhöfe und Krematorien“ (VSG 4.7) der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau muss der Friedhofsträger mindestens einmal im Jahr alle Grabmale auf Standsicherheit überprüfen, um alle Friedhofsbenutzer vor Gefahren, die von schadhaften oder nicht standsicheren Grabmalen ausgehen, zu bewahren.
Diese Überprüfungen werden ab der 24. KW 2023 auf den gemeindeeigenen Friedhöfen in Westerbeck, Dannenbüttel und Stüde stattfinden.
Neben dem Eigentümer des Friedhofes muss auch der Nutzungsberechtigte der Grabstelle das darauf errichtete Grabmal regelmäßig daraufhin überprüfen, ob erkennbare oder versteckte Mängel seine Standsicherheit beeinträchtigen.
Ich bitte alle Grabstelleninhaber um Beachtung!
Mit der Grabsteinkontrolle wird auch der gegenwärtige Pflegezustand der einzelnen Gräber überprüft. Bei Handlungsbedarf werden die Grabstelleninhaber darüber informiert.
Für Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Sassenburg telefonisch unter der 05371/688-34 gern zur Verfügung.