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Westerbeck

veröffentlicht: am 02.05.2023     Rathaus und Bürgerservice

Sanierung der Ortsdurchfahrt von Westerbeck Vollsperrung ab August/September 2023

Voraussichtlich nach den Sommerferien startet in Westerbeck die umfassende Sanierung der Ortsdurchfahrt L 289 / Hauptstraße verbunden unter anderem mit der Verlegung von neuen Wasserleitungen. Auftraggeber sind das Land Niedersachsen bzw. der Wasserverband Gifhorn. Außerdem wird die Gemeinde Sassenburg Nebenanlagen wie z.B. Geh-/Radwege und Querungshilfen herstellen lassen. Die Bauzeit ist mit 16 Monaten angesetzt. Die Durchführung soll in insgesamt 5 Teilabschnitten, beginnend aus Richtung Gifhorn kommend. Angesetzt je Abschnitt ca 3-4 Monate. Offen ist, ob jeder Abschnitt wieder für den Verkehr freigegeben werden kann. 5. Abschnitt wird die „Edeka-Kreuzung“ sein, die für die Sommerferien 2024 vorgesehen ist. 

Die baulichen Maßnahmen können nur in Vollsperrung durchgeführt werden. Eine großräumige Umleitung wird daher wie folgt eingerichtet: Grußendorf - Bokensdorf – Weyhausen – Osloß – Dannenbüttel.

Aufgrund der Vollsperrung wird es über längere Zeiträume innerhalb von Westerbeck zu erheblichen Einschränkungen kommen. Anlieger der Hauptstraße sollen weitestgehend ihre Grundstücke erreichen können. Nähere Informationen werden die Anlieger erhalten, wenn die ausführende Firma feststeht. 

Da die Edeka-Kreuzung weitestgehend außen vor ist, bleibt lange Zeit eine Verbindung „Dannenbüttel Weg – Kleine Dorfstraße – Ringstraße bzw. zu anderen Seitenstraßen“. 

Damit die Anlieger aus dem Gebiet „Hinter den Grashöfen“ ihr Wohngebiet erreichen können, soll eine Behelfsverbindung zur Breslauer Straße hergestellt werden. Eine innerörtliche Umleitung wird damit nicht geschaffen. Außerdem wird ein Behelfsfußweg vom Gebiet „Hinter den Grashöfen“ zur Landesstraße geschaffen, damit die Kinder den Fuß-/Radweg erreichen können, um zur IGS Sassenburg zu gelangen. 

Um zu verhindern, dass der Triftweg in beiden Richtungen befahren und als „Ausweichstrecke“ genutzt wird, erfolgt eine Einbahnstraßenregelung und zwar ab Ende der Bebauung des Triftweges. 

Einschränkungen wird es ab dem 3. Bauabschnitt auch für die Straße „Torfplatz“ geben. Der Weg endet außerorts auf der L  289. Er wird soll in beiden Richtungen befahrbar bleiben.    

Voraussichtlich noch vor den Sommerferien soll es eine öffentliche Veranstaltung geben, bei der die Maßnahmen einschließlich der Einschränkungen vorgestellt werden. Näheres wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben.