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Westerbeck - aktualisiert

veröffentlicht: am 25.08.2023     Rathaus und Bürgerservice

Sanierung der Ortsdurchfahrt von Westerbeck verzögert sich;

Der Start der eigentlich nach den Sommerferien geplanten umfassenden Sanierung der Ortsdurchfahrt L 289 / Hauptstraße in der Ortschaft Westerbeck verzögert sich.

Grund hierfür ist, eine sich zeitlich noch hinziehende Erstellung der Planunterlagen für die erforderliche VOB-Ausschreibung durch das beauftragte Ingenieurbüro. Auftraggeber der geplanten Baumaßnahme sind an erster Stelle das Land Niedersachsen für die Fahrbahn incl. Gossenanlage sowie gewissermaßen im zeitliche Gleichschritt die Gemeinde Sassenburg hinsichtlich der Erneuerung der Nebenanlagen wie z.B. Geh-/Radwege und Querungshilfen.
Die Bauzeit ist mit voraussichtlich 16 Monaten angesetzt. Die Durchführung soll in insgesamt 5 Teilabschnitten, beginnend aus Richtung Gifhorn kommend, erfolgen, wobei je Abschnitt von ca. 3-4 Monaten auszugehen ist. Offen ist aktuell noch, ob jeder Abschnitt für sich genommen wieder für den Verkehr freigegeben werden kann. Der 5. und letzte Abschnitt wird die „Edeka-Kreuzung“ sein, die voraussichtlich für die Sommerferien 2024 vorgesehen ist. 

Die baulichen Maßnahmen können nur in Vollsperrung durchgeführt werden. Eine großräumige Umleitung wird daher wie folgt eingerichtet: Grußendorf - Bokensdorf – Weyhausen – Osloß – Dannenbüttel.

Aufgrund der Vollsperrung wird es über längere Zeiträume innerhalb von Westerbeck zu erheblichen Einschränkungen kommen. Anlieger der Hauptstraße sollen weitestgehend ihre Grundstücke erreichen können. Nähere Informationen werden die Anlieger erhalten, wenn die ausführende Firma feststeht (s. auch letzter Absatz).

Da die „Edeka-Kreuzung“ weitestgehend außen vor ist und als letzter Abschnitt saniert wird, bleibt lange Zeit eine Verbindung „Dannenbüttel Weg – Kleine Dorfstraße – Ringstraße bzw. zu anderen Seitenstraßen“ nutzbar.

Damit die Anlieger aus dem Gebiet „Hinter den Grashöfen“ ihr Wohngebiet erreichen können, soll eine Behelfsverbindung zur „Breslauer Straße“ hergestellt werden. Eine innerörtliche Umleitung wird damit allerdings bewusst nicht geschaffen.
Außerdem wird ein Behelfsfußweg vom Gebiet „Hinter den Grashöfen“ zur Landesstraße hergestellt, damit insbesondere Kinder den Fuß-/Radweg erreichen können, um so ohne lange Umwege zur IGS Sassenburg gelangen zu können. 

Um zu verhindern, dass der „Triftweg“ in beiden Richtungen befahren und als „Ausweichstrecke“ genutzt wird, erfolgt dort eine Einbahnstraßenregelung, und zwar ab Ende der Bebauung „Triftweg“ in Richtung Kreisstraße 93/IGS.

Einschränkungen wird es ab dem 3. Bauabschnitt auch für die Straße „Torfplatz“ geben. Der Weg endet außerorts auf der L 289. Er soll voraussichtlich in beiden Richtungen befahrbar bleiben.

Derzeit gehen wir davon aus, dass es nach Auftragsvergabe, also voraussichtlich im September 2023 eine öffentliche Veranstaltung geben wird, bei der die Maßnahmen einschließlich der Einschränkungen allen interessierten Bürger/-innen vorgestellt werden. Näheres wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben werden.