Mikrozensuserhebung (Haushaltsbefragung) 2023
Was ist der Mikrozensus?
Der Begriff Mikrozensus bedeutet „kleine Bevölkerungszählung“ und ist eine repräsentative Befragung von Haushalten in Deutschland. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder führen den gesetzlich festgelegten Mikrozensus seit 1957 durch. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung wird 1 % aller Haushalte befragt.
Die Mikrozensuserhebung wird durch vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) ausgewählte Erhebungsbeauftragte durchgeführt. Die speziell geschulten Erhebungsbeauftragten kündigen sich mit einem Schreiben bei den Haushalten für ein telefonisches Interview an. Die Erhebungs-beauftragten sind dabei zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Haushalte, die keine telefonische Befragung wünschen, haben die Möglichkeit, ihre Auskünfte online zu erteilen oder auf Wunsch einen Fragebogen in Papierform zu erhalten. Der Großteil der zu befragenden Haushalte wird jedoch durch das LSN angeschrieben und um Auskunft gebeten.
Für alle ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten gilt, dass sie sich mit Hilfe eines Ausweises legitimieren können. In Zweifelsfällen können sich die Haushalte die Legitimation der Erhebungsbeauftragten bzw. die Authentizität eines erhaltenen Schreibens auch unter den am Ende dieses Artikels aufgeführten Kontaktdaten telefonisch oder per E-Mail vom LSN bestätigen lassen.
Bedeutung des Mikrozensus
Die Ergebnisse des Mikrozensus sind von erheblicher Bedeutung für Politik und Gesellschaft. Sie dienen der Erkenntnis über die Lebensverhältnisse der Bevölkerung, so zum Beispiel der Erkenntnis von sozialen Problemen in ihrer zahlenmäßigen Bedeutung. Diese Kenntnisse sind Voraussetzung für eine effektive Förderung gerade solcher Bevölkerungsgruppen, die in besonderem Maße der staatlichen Unterstützung und Fürsorge bedürfen (z.B. Kinder, kranke oder ältere Menschen, Erwerbslose u.a.m.).
Was wird gefragt?
Gefragt werden im wesentlichen allgemeine Angaben (z.B. Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand), Angaben zur Erwerbstätigkeit und einer evtl. Arbeitssuche, Angaben zur Aus- und Weiterbildung, Angaben zum Lebensunterhalt, sowie im vierjährlichen Wechsel Angaben zur Wohnsituation, zur Krankenversicherung, zum Pendlerverhalten und Fragen zur Gesundheit.
Wie wird ausgewählt?
Für diese Befragung werden in jedem Jahr nach einem mathematischen Zufallsverfahren 1 % aller Wohnungen in Deutschland ausgewählt. Dieses Zufallsprinzip bei der Auswahl ist entscheidend dafür, dass aus den Angaben von nur 1 % Bevölkerung auf die für die gesamte Bevölkerung zutreffenden Verhältnisse geschlossen werden kann. Stichprobenergebnisse sind aber nur dann zulässig, wenn die Auswahlanordnung genau eingehalten wird; so kann Ihr Haushalt nicht gegen einen anderen ausgetauscht werden: Ihre Mitarbeit ist erforderlich.
Keine Befreiung von der Auskunftspflicht!
Der Mikrozensus ist eine amtliche Erhebung, bei der der Gesetzgeber im Mikrozensusgesetz (MZG) für den überwiegenden Teil der Fragen eine Auskunftspflicht festgesetzt hat. Der Auskunftspflicht unterliegen alle Personen, die in der ausgewählten Wohnung einen Wohnsitz haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Befreiung von der Auskunftspflicht grundsätzlich nicht möglich ist.
Pflicht zur Geheimhaltung, Daten ausschließlich Rohmaterial für die Hochrechnung!
Dieser Auskunftspflicht steht die unbedingte Geheimhaltungspflicht Ihrer Angaben seitens der amtlichen Statistik gegenüber. Sobald die erforderlichen Angaben im Statistischen Landesamt vollständig und richtig vorliegen, werden Name und Anschrift von den eigentlichen Daten getrennt und vernichtet; insofern kann auf Angaben des Vorjahres nicht zurückgegriffen werden. In die Aufbereitung der Daten gehen - vollkommen anonym - nur noch die von Ihnen gemachten Angaben ein. Diese sind unverzichtbares "Rohmaterial" zur Ermittlung der hochgerechneten Ergebnisse. Aus den hochgerechneten Ergebnissen sind keine Rückschlüsse auf die einzelne Auskunft und damit auf die vom jeweiligen Bürger gemachten Angaben mehr möglich.
Es kommt auf jede Auskunft an, auch auf die der älteren Mitbürger!
Bei dem geringen Stichprobenumfang kommt es auf jede Auskunft an, da die hochgerechneten Ergebnisse die wahren Verhältnisse in der Bevölkerung widerspiegeln sollen. Bei nicht mehr Erwerbstätigen, besonders bei älteren Personen, fallen umfangreiche Fragenblöcke weg, z.B. der Fragenblock über eine gegenwärtige Erwerbstätigkeit und der über die Arbeitssuche.
Weitere Erläuterungen zum Mikrozensus finden Sie auch im Internet unter www.mikrozensus.de, sowie auf den Internetseiten des LSN (www.statistik.niedersachsen.de) und des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de).
Kontaktdaten des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN)
Telefon: (0511) 9898-4455
E-Mail: mikrozensus(at)statistik.niedersachsen.de