Ordnungsamt

  • Wie sehen die Raupen vom Eichenprozessionsspinner aus?
  • Wie lange sind die Eichenprozessionsspinner gefährlich?
  • Von wo kommt der Eichenprozessionsspinner?

Diese und weitere Fragen werden hier beantwortet.

Wir möchten alle Hundehalter darauf aufmerksam machen, dass ab dem 1.April bis zum 15. Juli alle Hunde in der freien Landschaft und im Wald nur noch an der Leine ausgeführt werden dürfen.

Was versteht man unter der „freien Landschaft“? Die freie Landschaft besteht aus den Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn diese Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Flächen sind auch die zugehörigen Wege und Gewässer. Im Frühling wird die freie Landschaft zu einer immer größer anwachsenden Kinderstube. Einige Tierarten, wie zum Beispiel der Hase oder Schwarzwild, haben bereits Nachwuchs, bei anderen Arten sind die weiblichen Tiere hochtragend. In diesem Zustand sind sie in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Auch die am Boden brütenden Vogelarten wie z.B. Ente, Gans, Fasan u.a. beginnen jetzt ihr Brutgeschäft.

Streunende, wildernde oder auch nur stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr insbesondere für Jungtiere werden, denn im Falle einer empfindlichen Störung stellen wildlebende Tiere vielfach die Versorgung ihres Nachwuchses ein. Aus diesem Grund besteht diese Regelung. Die strikte Anleinpflicht soll wildlebende Tiere in der Brutzeit vor Gefährdungen und Störungen schützen. Leider ist immer wieder zu beobachten, dass sich Hundehalter, teils aus Unkenntnis, teils aus Sorglosigkeit, nicht an diese Bestimmung halten. Es sei darauf hingewiesen, dass auch Hunde, die nicht wildern, freilaufend eine Störung der zu schützenden Waldtiere darstellen. Hundehalter sollten sich nicht leichtfertig über diese Bestimmung hinwegsetzen, denn sie müssen damit rechnen, dass dieser Verstoß mit einem Bußgeld geahndet wird.

Die Anleinpflicht endet erst wieder am 15. Juli!