Sanierung der Ortsdurchfahrten

Vollausbau der Ortsdurchfahrt Westerbeck

Darstellung des aktuellen Planungsstandes

- Mitwirkungsmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger -

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Corona macht es notwendig auch Mal andere Beteiligungsformen als die persönliche Teilnahme an öffentlichen Sitzungen und/oder Anliegerversammlungen anzubieten.

Beides ist derzeit nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich.

Daher soll Ihnen auf diesem Wege eine möglichst umfassende Mitwirkung an den Planungen zur Sanierung der Ortsdurchfahrt von Westerbeck ermöglicht werden.

Wie Ihnen sicherlich bekannt, beabsichtigt das Land Niedersachsen als hierfür zuständiger Straßenbaulastträger ab ca. April 2023 einen sog. Vollausbau der Landesstraße 289 (L 289), u.a. im Bereich der Ortsdurchfahrt Westerbeck.

Für die Durchführung dieser aufwändigen Baumaßnahme bestehen verschiedene straßenrechtliche Zuständigkeiten und eine daraus wiederum abzuleitende Entscheidungsbefugnis und Kostenträgerschaft, und zwar vereinfacht gesagt wie folgt:

  • das Land für die eigentliche Fahrbahn incl. der Gosse und
  • die Gemeinde für die sog. Nebenanlagen, also alles von Ihrer privaten Grundstücksgrenze bis zum Hochbord der Straße sowie die Anlagen der Straßenentwässerung, welche die Straßenabläufe und die dazugehörigen Anschlussleitungen an die Sammelleitung betreffen und
  • der Landkreis Gifhorn als Verkehrsordnungsbehörde für verkehrsordnungsrechtliche Maßnahmen

Mit der Ausgestaltung dieser Baumaßnahme, soweit die Zuständigkeit der Gemeinde gegeben ist, haben sich die politischen Gremien (Ortsrat, Bau- und Umweltausschuss bzw. Verwaltungsausschuss) bereits mehrfach in der Vergangenheit im Sinne einer Vorplanung befasst.

Aufgrund des vom Land beabsichtigten o.g. Baubeginns, muss die Gemeinde nunmehr die in Ihrer Zuständigkeit liegenden Planungen bis Ende 02/2022 beschließen, damit diese rechtzeitig in die parallel stattfindenden Planungen des Landes einfließen können. Anders wäre eine Durchführung der Baumaßnahme „aus einem Guss“ nicht möglich.

Hierfür ist folgende Sitzungsreihenfolge vorgesehen:

- Ortsrat Westerbeck am 19.01.22                     - Bau- und Umweltausschuss am 10.02.22

- Verwaltungsausschuss am 17.02.22 und    - Gemeinderat am 24.02.22

Da die Corona-Situation und die notwendigen Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen eine große Zuhörerschaft leider nicht zulassen, ich Ihnen aber dennoch Gelegenheit geben möchte, sich zum Vorhaben zu äußern, biete ich Ihnen daher in Abstimmung mit dem Ortsbürgermeister hier die Möglichkeit, sich die aktuellen Entwurfsunterlagen im Detail anzusehen. Diese Planunterlagen werden auch Gegenstand der weiteren politischen Beratungen sein.

Das Land als auch der Landkreis Gifhorn haben bereits signalisiert, dass verschiedene Ideen/Forderungen der Gemeinde aus rechtlichen bzw. bautechnischen Gründen nicht zulässig seien.

Die von der Gemeinde angedachte Errichtung eines Kreisverkehrsplatzes (Kreisel) im Bereich der Einmündung zum Dannenbütteler Weg als auch die Installation einer Dunkelampel sind damit nicht umsetzbar.

Bei diesen Punkten handelt es sich um Maßnahmen, die allein in die Entscheidungszuständigkeit des Landes oder des Landkreises fallen. Selbst, wenn sich die Gemeinde verpflichten würde, die hierfür entstehenden exorbitanten Herstellungs- und Folgekosten zu übernehmen, würde sich an den Entscheidungen des Landes bzw. des Landkreises nichts ändern.

Sollten Sie zur Gesamtthematik dieser Straßenbaumaßnahme Fragen haben, stehen Ihnen in meiner Bauabteilung

gern zur Verfügung. Selbiges gilt selbstverständlich auch für ein persönliches Gespräch vor Ort.
Bitte vereinbaren Sie hierzu im Bedarfsfall möglichst umgehend einen Termin.

Hintergrund:

Das Gespräch bzw. ein Ortstermin mit Ihnen muss wiederum bis spätestens zum 09.02.2022 erfolgen, damit Ihr Vorbringen erforderlichenfalls noch in die politischen Beratungen einfließen kann.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der oben genannten Zuständigkeiten nicht alles Wünschenswerte auch tatsächlich umgesetzt werden bzw. in die Planungen der Gemeinde einfließen kann.

Westerbeck, den 10.01.2022

 

Ihr Bürgermeister                                            Ihr Ortsbürgermeister

gez. Jochen Koslowski                                    gez. Stefan Lippel