Wahlhelfer

Freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

Voraussetzung zur Mitarbeit als Wahlhelfer:in ist die Wahlberechtigung zur Europawahl, also jede Einwohnerin und jeder Einwohner, der/die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, mindestens 16 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder der Europäischen Union - EU lebt.

Ein Wahlvorstand hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
  • Überprüfung der Wahlberechtigung lt. Wählerverzeichnisses
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Ggf. Hilfeleistung bei der Stimmabgabe von Wählerinnen und Wählern mit Beeinträchtigungen
  • Nach Ende der Wahlzeit: Zählung der Wähler und der Stimmen sowie Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk

Während der Wahlzeit (08.00 Uhr – 18.00 Uhr) ist jeweils eine Gruppe (4 Personen) am Vormittag und eine am Nachmittag tätig, also in „2 Schichten“. Ab 18.00 Uhr sind dann wieder alle dabei, um die Zählungen vorzunehmen. Der zeitliche Aufwand für das freiwillige Amt beträgt erfahrungsgemäß, je nach Ablauf der Zählung, etwa 6-7 Stunden. Ihr Einsatz wird mit einer kleinen Aufwandsentschädigung gewürdigt.