Sanierung der Ortsdurchfahrt Westerbeck 2024/25

Wirtschaft und Bauen  |

- Baubeginn voraussichtlich in den Sommerferien 2024 mit der „Kreie-Kreuzung“ -

Nun ist es endlich soweit! – Gute Nachrichten aus Wolfenbüttel.

Denn die für die „L 289 – Ortsdurchfahrt Westerbeck“ zuständige Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat heute die Ausschreibung der kompletten Baumaßnahme veröffentlicht. Mit der Auftragserteilung an eine Baufirma ist im Mai zu rechnen. In der Folge ist davon auszugehen, dass die Hauptstraße entsprechend der bisherigen Planungen saniert wird; angesetzt sind dafür rund 18 Monate.

Begonnen wird dann in den großen Schulferien mit dem Kreuzungsbereich „Hauptstraße – Dannenbütteler Weg – Kleine Dorfstraße – Ringstraße“ (sog. Kreie-Kreuzung). Damit können die sperrungsbedingten Folgen sowohl für den Schüler-Busverkehr als auch für den innerörtlichen Anliegerverkehr abgemildert werden.

Sobald Näheres feststeht wird unter Beteiligung der bauausführenden Firma und mit Unterstützung der Gemeindeverwaltung zu einer Einwohnerversammlung eingeladen werden.

Ihre Gemeindeverwaltung

Sanierung der Ortsdurchfahrt Westerbeck 2024/25

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- Baubeginn voraussichtlich in den Sommerferien 2024 mit der „Kreie-Kreuzung“ -

Nun ist es endlich soweit! – Gute Nachrichten aus Wolfenbüttel.

Denn die für die „L 289 – Ortsdurchfahrt Westerbeck“ zuständige Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat heute die Ausschreibung der kompletten Baumaßnahme veröffentlicht. Mit der Auftragserteilung an eine Baufirma ist im Mai zu rechnen. In der Folge ist davon auszugehen, dass die Hauptstraße entsprechend der bisherigen Planungen saniert wird; angesetzt sind dafür rund 18 Monate.

Begonnen wird dann in den großen Schulferien mit dem Kreuzungsbereich „Hauptstraße – Dannenbütteler Weg – Kleine Dorfstraße – Ringstraße“ (sog. Kreie-Kreuzung). Damit können die sperrungsbedingten Folgen sowohl für den Schüler-Busverkehr als auch für den innerörtlichen Anliegerverkehr abgemildert werden.

Sobald Näheres feststeht wird unter Beteiligung der bauausführenden Firma und mit Unterstützung der Gemeindeverwaltung zu einer Einwohnerversammlung eingeladen werden.

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