Ärger im Alltag? Das Schiedsamt hilft Ihnen weiter!

Schlichten ist besser als Richten. Nicht jeder Konflikt muss sofort vor Gericht enden. Wenn Sie eine schnelle, kostengünstige und dauerhafte Lösung für ein Problem suchen, ist das Schiedsamt Ihr richtiger Ansprechpartner. Als staatlich anerkannte Gütestelle helfen wir Ihnen, Streitigkeiten ohne teure Anwalts- und Gerichtskosten beizulegen.

Warum das Schiedsamt die richtige Wahl ist:

  • Erfolgreich & Erfahren: Unsere geschulten Streitschlichter arbeiten unparteiisch und sind vom Amtsgericht vereidigt.
  • Ganz in Ihrer Nähe: Wir sind flexibel erreichbar, oft auch außerhalb der üblichen Bürozeiten.
  • Diskretion: Wir unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheit. Alles, was besprochen wird, bleibt vertraulich.
  • Rechtssicherheit: Ein vor dem Schiedsamt geschlossener Vergleich ist 30 Jahre lang vollstreckbar – genau wie ein Gerichtsurteil.
  • Menschlich: Im Gegensatz zu einem Gericht blicken wir nicht nur auf Paragrafen, sondern auch auf die Hintergründe und Bedürfnisse der Beteiligten.

In welchen Fällen helfen wir?

In Niedersachsen ist ein Schlichtungsversuch in vielen Fällen sogar gesetzlich vorgeschrieben (obligatorisch), bevor man überhaupt Klage beim Amtsgericht einreichen darf.

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten:
    • Überhängende Zweige oder Wurzeln, Laubfall aus der Dachrinne.
    • Streit um Grenzabstände von Pflanzen, Zäunen oder Mauern.
    • Einwirkungen wie Lärm, Gerüche oder Erschütterungen (sofern diese nicht von einem Gewerbebetrieb ausgehen)
  • Schutz der persönlichen Ehre:
    • Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung
  • Privatklagedelikte (Strafrecht):
    • Hausfriedensbruch, Bedrohung oder Sachbeschädigung.
    • Leichte Körperverletzung oder Verletzung des Briefgeheimnisses.
  • Zivilrecht & Diskriminierung (freiwillige Leistung):
    • Vermögensrechtlichen Ansprüchen: Streit um Geldforderungen oder Schadenersatz.
    • AGG-Fällen: Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung oder Alter.


Der Ablauf einer Schlichtung

  • Kontaktaufnahme
    • Erste telefonische Kontaktaufnahme mit der Schiedsperson zur Klärung des Sachverhalts und zur Abstimmung des weiteren Vorgehens.
  • Antragstellung
    • Der Antrag wird schriftlich fixiert und vom Antragsteller unterzeichnet. Wir unterstützen Sie rein formal bei der Protokollierung.
  • Verhandlung
    • Beide Parteien erhalten eine offizielle Ladung. Die Teilnahme an diesem Termin ist für beide Seiten gesetzlich verpflichtend.
  • Lösungsfindung
    • In ruhiger Atmosphäre erarbeiten Sie gemeinsam eine Lösung, mit der beide Seiten dauerhaft leben können. Im Idealfall endet das Gespräch mit einem rechtsverbindlichen Vergleich, welcher von der Schiedsperson rechtssicher protokolliert wird.
    • Wichtig zu wissen: Sollte keine Einigung erzielt werden, stellen wir eine Erfolglosigkeits- oder Sühnebescheinigung aus, die Sie für eine anschließende Klage vor Gericht benötigen.