Kommunalwahl 2026

Am Sonntag, den 13. September 2026, finden in Niedersachsen die nächsten Kommunalwahlen statt. Auch in der Gemeinde Sassenburg sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, über die Zusammensetzung der politischen Vertretungen für die kommenden fünf Jahre zu entscheiden.


Was wird am 13. September gewählt?

Bei der Kommunalwahl haben Sie Einfluss auf drei verschiedene Ebenen der lokalen Politik:

  1. Der Gemeinderat: Er entscheidet über die wichtigsten Themen unserer Gemeinde, wie den Haushalt, Baumaßnahmen und neue Baugebiete, sowie die Entwicklung der Kitas und Grundschulen.
  2. Die Ortsräte: Sassenburg lebt von seinen sechs Ortschaften. In Dannenbüttel, Grußendorf, Neudorf-Platendorf, Stüde, Triangel und Westerbeck werden eigene Ortsräte gewählt, die die Interessen ihres Dorfes vertreten und auch für eigene Projekte ein kleines Budget zur Verfügung haben.
  3. Der Kreistag des Landkreises Gifhorn: Hier geht es um Themen, die über die Gemeindegrenzen hinausgehen, wie beispielsweise Sozial- und Gesundheitswesen, Schülerbeförderung sowie Umwelt einschließlich Abfallentsorgung im Landkreis.

Besonderheit 2026: In Sassenburg findet zudem die Direktwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin statt, da die Amtszeit des aktuellen Bürgermeisters Jochen Koslowski endet.


Kandidatur:

Möchten Sie zu einer der oben genannten Wahlen kandidieren, um persönlich direkt Einfluss auf die Lokalpolitik der Gemeinde Sassenburg bzw. des Landkreises Gifhorn nehmen zu können? Fragen zu den Voraussetzungen zur Einreichung eines Wahlvorschlages beantwortet Ihnen das Wahlamt der Gemeinde Sassenburg unter wahlamt@sassenburg.de.


Das Wahlsystem:

Gremienwahl

Das niedersächsische Kommunalwahlrecht bietet den Wählern große Mitbestimmungsmöglichkeiten. Pro Stimmzettel (Gemeinderat, Ortsrat, Kreistag) haben Sie jeweils drei Stimmen.

Diese können Sie:

  • Kumulieren: Alle drei Stimmen einer einzigen Person geben.
  • Panaschieren: Ihre Stimmen auf verschiedene Kandidatinnen und Kandidaten unterschiedlicher Wahllisten verteilen.
  • Listenwahl: Die Stimmen einer Gesamtliste einer Partei oder Wählergemeinschaft geben.

Direktwahl
Bei der Direktwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin haben Sie lediglich eine Stimme, die Sie einem der Kandidatinnen und Kandidaten zuordnen können.


Wer ist wahlberechtigt?

Wählen darf, wer am Wahltag:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzt,
  • mindestens 16 Jahre alt ist,
  • seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz im Wahlgebiet hat,
  • und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist.

 

Termine und Fristen
  • Wahltag: Sonntag, 13. September 2026 (08:00 bis 18:00 Uhr)
  • Briefwahl: Sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben (ca. 4–6 Wochen vor der Wahl), können Sie die Briefwahlunterlagen online oder im Rathaus beantragen.
  • Mögliche Stichwahl: Sollte bei der Bürgermeisterwahl im ersten Wahlgang niemand die absolute Mehrheit erreichen, findet eine Stichwahl am 27. September 2026 (08:00 bis 18:00 Uhr) statt.

Ihr Beitrag zählt: Kommunalpolitik ist die Ebene, auf der Entscheidungen am unmittelbarsten spürbar sind. Mit Ihrer Stimme bestimmen Sie mit, wer in den kommenden Jahren die Zukunft von Sassenburg gestaltet.


Helfen Sie mit: Wahlhelfer gesucht!

Ein reibungsloser Wahlablauf ist das Herzstück unserer Demokratie. Die Gemeinde Sassenburg sucht für den 13. September 2026 wieder zahlreiche freiwillige Helferinnen und Helfer für die Wahllokale in unseren Ortschaften und für die Briefwahlvorstände.

Ihre Vorteile als Wahlhelfer:

  • Blick hinter die Kulissen: Erleben Sie live, wie eine Wahl organisiert und ausgezählt wird.
  • Gemeinschaft: Sie arbeiten in einem Team mit anderen Bürgerinnen und Bürgern aus Ihrer Nachbarschaft zusammen.
  • Aufwandsentschädigung: Es wird ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“ (in der Regel rund 50 € je nach Funktion) gezahlt.

Wer kann Wahlhelfer werden? Grundsätzlich jede Person, die auch selbst wahlberechtigt ist. Das heißt:

  • Mindestens 16 Jahre alt.
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder EU-Bürgerschaft.
  • Seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz in Sassenburg.
  • Nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist.


Interesse geweckt?

Wir würden uns freuen, wenn Sie für einen oder beide Tage Teil unseres Wahl-Teams werden! Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag für unsere Gemeinschaft in Sassenburg.

Für die Anmeldung reicht eine kurze E-Mail mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und Ihrem Geburtsdatum an: wahlamt@sassenburg.de aus. Wir melden uns dann später bei Ihnen.